Für die geschäftlichen Beziehungen der Firma Hochzeit Deluxe (im folgenden Auftragnehmer)
zum Kunden (im folgenden Auftraggeber), gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen.
Alle Mietgegenstände sind Eigentum von Hochzeit Deluxe
Der Vertrag wird erst dann gültig, wenn er von Auftraggeber und Auftragnehmer gegen gezeichnet wurde. Sollten Vereinbarungen abweichend getroffen werden, müssen diese schriftlich festgehalten werden und haben nur dann Gültigkeit. Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Gebrauchsüberlassung von Dekorationsartikeln und deren Aufbau bzw. Anbringung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach dem Ende der Veranstaltung, spätestens am nächsten Tag,
alle vom Auftragnehmer überlassenen Artikel in unbeschädigtem und einwandfreiem Zustand an den
Auftragnehmer zurückzugeben.
Es wird eine Kaution in Höhe 200€ berechnet, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten
Dekorationsartikel an den Auftraggeber zurück überwiesen wird.
Nach Vertragsabschluss ist innerhalb 1 Woche eine Anzahlung fällig. Diese wird bei einem Widerruf des Vertrages
durch den Auftraggeber als Aufwandsentschädigung durch den Auftragnehmer einbehalten.
Der Restbetrag der Vertragssumme wird, zusammen mit der Kaution, nach Ausführung der Dekorationsarbeiten,
und dem Überlassen der Dekorationsartikel für den vereinbarten Zeitraum, fällig.
Bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe der Dekorationsartikel, wird die Kaution innerhalb 1 Woche
zurückerstattet.
Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers werden pro Tag Verzugszinsen berechnet.
Der Mietzeitraum beginnt nach der Dekoration und dem Überlassen der Mietgegenstände durch den Auftragnehmer
am Erfüllungsort, sprich dem jeweiligen Ort der Feier des Auftraggebers. Dies ist dann auch gleichbedeutend mit
dem Gefahrenübergang auf den Auftraggeber bis zur Rückgabe an bzw. bis zur Abholung durch den Auftragnehmer.
Die dem Auftraggeber überlassenen Dekorationsgegenstände dürfen nicht zweckentfremdet und nur zweckgemäß
verwendet werden. Ebenfalls dürfen sie vom Auftraggeber nicht an einem anderen als dem vertraglich Vereinbarten
Ort verwendet oder gar an Dritte weitergegeben bzw. weitervermietet werden.
Außerdem ist eine Be- oder Weiterverarbeitung dem Auftraggeber nicht erlaubt.
Der Auftraggeber hat die gelieferte und dekorierte Ware nach Übergabe durch den Auftragnehmer unverzüglich mit
einer zumutbaren Sorgfalt zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung ist sofort
der Auftragnehmer zu benachrichtigen.
Bei nachweisbaren Mängeln kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder kostenlos Ersatz liefern.
Ein Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Minderung der vereinbarten Vertragssumme entfällt, wenn etwaige Mängel
bzw. Serviceminderleistungen erst später beanstandet werden.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche Mietgegenstände in dem Zustand zu übergeben, in dem er sie
bekommen hat. Berücksichtigt wird hierbei natürlich die durch den Mietgebrauch entstandene Wertminderung.
Jegliche Schäden oder Verluste sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Nicht oder beschädigt (dies beinhaltet
auch stark verschmutzt) zurückgegebene Mietgegenstände werden dem Auftraggeber in höhe des Anschaffungswertes berechnet.
Zur Prüfung der gesamten Mietgegenstände wird eine Zeit von 1 Woche veranschlagt. Ist die Ware mängellos, wird am Ende der Prüfungswoche die Kaution in voller Höhe zurück erstattet.
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald dieser die
angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt und nicht beanstandet. Der Auftraggeber haftet während der Mietdauer
für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, extremer Verschmutzung
oder Verlust ist der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden
durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden.
Schadenersatzansprüche sind sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch den Erfüllungs- u. Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe haften auch nicht für
indirekte Schäden, unabhängig davon, ob sie beim Kunden oder bei Dritten entstehen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Schlecht- u. Nichterfüllung seiner Partner, die er dem Kunden empfohlen hat. Der Auftragnehmer ist kein Vermittler, Empfehlungen sind daher ohne Gewähr und
unverbindlich.
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Hochzeit Deluxe